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Bauabzugsteuer

Auftraggeber von Bauleistungen im Inland müssen von dem vom Auftragnehmer (Bauleistungsunternehmer) in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen und den Betrag an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.

Diese Stelle bearbeitet die Anmeldung der Bauabzugsteuer durch den Auftraggeber.

Die Freistellungsbescheinigung an den Bauleistungsunternehmer erteilt die für diesen zuständige Veranlagungsstelle seines Veranlagungsfinanzamts.

Ansprechpersonen Bauabzugsteuer

SteuernummernAufgabenbereichTelefon 0731 7045 + Nebenstelle
151/192/00000 - 151/193/99999 Bauabzugsteuer158, 159
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar