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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Aufgabenbereich Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 0731 7045 + Nebenstelle
Bedarfsbewertung Alle im Amtsbezirk 136
Bedarfsbewertung, Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren Holzheim, Nersingen, Pfaffenhofen, Vöhringen, Weißenhorn 133
Bedarfsbewertung, Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren Ortsteile Neu-Ulm, Illertissen, Elchingen 134
Bedarfsbewertung, Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren Roggenburg, Senden, Bellenberg, Oberroth, Osterberg, Unterroth, Altenstadt, Buch, Kellmünz 132
Bedarfsbewertung, Einheitsbewertung in Ertragswertverfahren Stadtgebiet Neu-Ulm und gemeindefreie Gebiete 131
Bewertung im Sachwertverfahren Alle im Amtsbezirk 135
Zentrale Einspruchsbearbeitung Bewertungsstelle Alle im Amtsbezirk 138, 243
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar