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Bodenschätzung

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Ansprechpersonen

Aufgabenbereich Ansprechperson Hinweis Dienststelle E-Mail Telefon 0731 7045 + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger Herr Speinle Mobil: 0176 34903061 Günzburg als-vb.01@ fa121.stv.bayern.de 698
Vermessungsbeamter Herr Wohnhas Günzburg als-vb.01@ fa121.stv.bayern.de 699
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar